Die gutachtliche Äußerung

Eine positive gutachtliche Äußerung ist eine zwingende Voraussetzung zur Eintragung ins Genossenschaftsregister.

Vor der Anmeldung der Genossenschaft im Genossenschaftsregister gibt ein gesetzlichen Genossenschafts- und Prüfungsverband eine gutachtliche Äußerung darüber ab, ob „nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist“.

Mehrere erfahrene und hochqualifizierte Wirtschaftsprüfer sowie Verbands- und Fachprüfer mit fundierten Branchenkenntnissen und Spezialwissen zur genossenschaftlichen Unternehmenskultur erstellen diese gutachtliche Äußerung oder das Gründungsgutachten.

Dabei wird das Genossenschaftsprojekt aus formalrechtlicher, personeller und wirtschaftlicher Sicht begutachtet. Im Rahmen dieser Gründungsprüfung festgestellte und eine Eintragung ins Genossenschaftsregister verhindernde Unstimmigkeiten müssen geändert werden, bevor die Anmeldung zur Eintragung ins Genossenschaftsregister rechtswirksam erfolgen kann.

Um nach erfolgreicher Gründungsversammlung zeitnah eine positive gutachtliche Äußerung zu erlangen, betreuen wir alle Gründer individuell mit persönlichen Ansprechpartnern in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk aus Spezialisten der hierzu benötigten Leistungsbereiche in allen aufsichtsrechtlichen betriebswirtschaftlichen, rechnungslegungsbezogenen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.

Sie erhalten von uns umfangreiche Unterstützung bei der Erstellung der benötigten Projektkonzeption sowie alle zugehörigen Dokumente, Muster und Vorlagen. Wir empfehlen dringend, diese zusammen mit den vorgesehenen Formulierungen zu verwenden. Unsere Dokumente sind juristisch geprüft und erleichtern den Eintragungsprozess der Genossenschaft erfahrungsgemäß spürbar.