Die Genossenschaft bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber anderen Unternehmensformen.
  • Die Genossenschaft ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, es besteht keine Durchgriffshaftung auf die Mitglieder
  • Wahrung der Mitgliederinteressen durch individuelle Gestaltung der Satzung und der Geschäftsordnung
  • Die Mitglieder sind, ausgenommen die Gründungsmitglieder, nicht öffentlich erkennbar, da die Mitgliederliste innerhalb der Genossenschaft geführt wird
  • Nachschusspflicht kann ausgeschlossen werden
  • Geschäftsanteile sind (ohne Notar) kündbar und übertragbar
  • Übertragung der Geschäftsanteile ist ohne Zustimmung und Mitwirkung der übrigen Mitglieder möglich
  • Gestaltungsfreiheit bei der Beteiligungshöhe und deren Zahlungsmodalitäten
  • Mitsprache- und Gestaltungsrechte bei der Bestellung der Leitungsorgane und der wirtschaftlichen Aktivitäten der eG
  • Mitglieder und Vorstände können von der Genossenschaft kranken- und sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden
  • Freie Wahl aller Möglichkeiten der gewinnmindernden Rückdeckung von Pensionszusagen
  • Leistungen, welche die Mitglieder im Rahmen ihrer Förderung von der Genossenschaft erhalten, sind keine verdeckten Gewinnausschüttungen
  • Genossenschaftliche Rückvergütungen gemäß § 22 KStG sind laut § 19 Abs. 1 GenG keine Gewinnverteilung und dürfen von den Mitgliedern steuerfrei vereinnahmt werden
  • Es bestehen keine Mindestkapitalvorschriften
  • Mitglieder der Genossenschaft können unproblematisch (ohne Notar) aufgenommen, ausgetauscht und wieder entlassen werden
  • Der Bestand der Genossenschaft ist nicht gefährdet, wenn einzelne Mitglieder sich zurückziehen
  • In die Berechnung eines Auseinandersetzungsguthabens fließt das Vermögen der Gesellschaft nicht mit ein
  • Erweiterter Insolvenzschutz, Planungssicherheit und Finanzierbarkeit durch Festlegung eines Mindestkapitals
  • Schutz vor feindlichen Übernahmen, ausschließlich Mitglieder besitzen aktives und passives Wahlrecht
  • Die Förderung der Mitglieder sowie deren kulturellen und sozialen Belange führt bei der Genossenschaft zu gewinnmindernden Betriebsausgaben